Spendenkonto
CDU Kreisverband Gifhorn
Verwendungszweck: Spende BTW 25
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE06 2695 1311 0011 0171 42
BIC: NOLADE21GFW
Der Weg in den Deutschen Bundestag ist kein leichter. Vor allem als neuer Kandidat ist ein Wahlkampf sehr aufwändig – aber besonders notwendig. In meinem Wahlkreis Gifhorn-Peine leben auf einer Fläche von 1.800 km² rund 290.000 Menschen. Um diese Menschen auf mich und die eigenen Ziele aufmerksam zu machen, ihnen die Möglichkeit zu geben, mich kennenzulernen, ist ein guter Wahlkampf unumgänglich.
Häufig wird gedacht, dass dieser Wahlkampf vor Ort von den Parteien oder gar aus Steuermitteln finanziert wird. Das ist zu einem ganz großen Anteil nicht der Fall. Für die Finanzierung meines Wahlkampfes erhalte ich von meinem „Heimat-Kreisverband“ Gifhorn einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro – alles, was darüber hinausgeht, werde ich selbst aufbringen müssen.
Und es werden höhere Kosten als diese 5.000 Euro entstehen: Ein Plakat an einer Laterne schlägt mit rund 3,50 Euro zu Buche, ein Großflächenplakat am Straßenrand kostet etwa 450,00 Euro. Wenn jeder der 220.000 Wahlberechtigten im Wahlkreis nur einen Flyer erhalten soll, entstehen allein Druckkosten von über 10.000 Euro.
Sie sehen, 5.000 Euro sind schnell aufgebraucht. Und dies, ohne dass ein Foto gemacht wurde, eine Anzeige in der Zeitung war oder ein Kugelschreiber bestellt ist. Damit all das möglich wird, brauche ich Ihre Unterstützung und Spende!
Dabei sind zwei Punkte wichtig:
- Eine Spende geht nicht mir persönlich als Person zu. Spenden werden über den CDU-Kreisverband Gifhorn abgewickelt, von diesem verwaltet und nur für den Wahlkampf im Wahlkreis Gifhorn-Peine verwendet. Damit das sichergestellt ist, denken Sie bei Ihrer Spende bitte an den Verwendungszweck „Spende BTW 25“.
- Diese Spenden an die Parteien sind gewünscht und ein wichtiger Beitrag zur Demokratie. Daher werden sie bei der Steuer berücksichtigt. Mehr dazu unten. Einen Beitrag dazu, wie sich Parteien finanzieren, finden Sie beispielsweise hier.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir (so erreichen Sie mich) oder in der Kreisgeschäftsstelle der CDU Gifhorn (so erreichen Sie den CDU Kreisverband). Ich bedanke mich schon im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung!
Spendenkonto
CDU Kreisverband Gifhorn
Verwendungszweck: Spende BTW 25
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE06 2695 1311 0011 0171 42
BIC: NOLADE21GFW
Informationen der CDU in Niedersachsen zur steuerlichen Geltendmachung von Spenden
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)